Vorsorge treffen

"Eine Beratung nach meinen Bedürfnissen. Schön, wenn alles geregelt ist."

Niemand beschäftigt sich gern mit dem eigenen Tod. Doch Sie ersparen sich und Ihren Angehörigen viele Sorgen, wenn sie frühzeitig über Bestattung und Grabpflege nachdenken.

Wer pflegt mein Grab, wenn meine Kinder in einer anderen Stadt leben? Wie stelle ich sicher, dass alle meine Wünsche berücksichtigt werden? Schon zu Lebzeiten lassen sich alle Fragen zur Wahl der Bestattungsform, zum Ankauf einer Grabstelle und zur Ausgestaltung der Trauerfeier verbindlich festlegen.

Wir helfen Ihnen dabei.

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Finden Sie Friedhöfsgärtner und Bestatter im Raum Köln

Ob Wahlgrabstätte für Urne oder Sarg, gärtnergepflegte Bestattungsgärten, Baumbestattung, pflegefreies Reihengrab oder denkmalgeschützte Grabanlage – auf den Kölner Friedhöfen gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Beisetzung. Auf der Website der Stadt Köln finden Sie Informationen zu den verschiedenen Arten von Grabstätten. 

Wichtig: Die einzelnen Grabarten unterscheiden sich in den Möglichkeiten der persönlichen Gestaltung. Hierzu berät Sie gerne Ihr*e Friedhofsgärtner*in.

Die Kosten für eine Grabstätte und deren Pflege richten sich nach individuellen Details, die wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen klären. Beispiel: Ein gepflegtes, einstelliges Grab mit saisonal wechselnder Bepflanzung gibt es schon ab 1 Euro pro Tag. Unter unseren Kostenbeispielen finden Sie konkrete Preise für Jahrespflege und Neuanlage.

Für genauere Informationen empfiehlt es sich, direkt mit der Friedhofsgärtnerei Ihrer Wahl die gewünschten Leistungen zu besprechen und sich ein Angebot machen zu lassen. Unsere Mitgliedsbetriebe finden Sie hier. 

Mithilfe einer Einmalzahlung können „Rundum-sorglos-Pakete“ geschnürt werden. So stellen Sie sicher, dass alles nach Ihren Vorstellungen umgesetzt wird. Überdies sorgen Sie dafür, dass Ihre Familie im Todesfall finanziell und organisatorisch entlastet wird. (Lesen Sie hierzu auch unsere Informationen zur Dauergrabpflege.)

Je nach individueller Lebenslage bieten wir neben der Einmalzahlung weitere Finanzierungsmöglichkeiten an:

  • Anzahlung (nach Vereinbarung) 
  • Ratenzahlung (innerhalb 12 Monaten) 

Die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Grabart ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Wenn keine Vorkehrungen zu Lebzeiten getroffen werden, muss im Todesfall der oder die Bestattungspflichtige – in der Regel aus dem Kreis der nächsten Angehörigen – alles bestimmen: sowohl die Beisetzungsform (Sarg oder Urne) als auch den Ort der Bestattung und die Grabart. 

Doch werden dann alle Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen? Wenn Sie nichts dem Zufall überlassen wollen, sollten Sie das Thema selbst in die Hand nehmen. Eine zu Lebzeiten getroffene Vorsorgevereinbarung inkl. Willenserklärung gilt als „Verfügung von Todes wegen“ und muss von Ihren Angehörigen zur Kenntnis genommen und umgesetzt werden. 

Eine Bestattung inkl. anschließender Grabpflege und Erstellung einer Grabanlage durch den Steinmetz kann durchaus Gesamtkosten von 15.000 bis 20.000 Euro verursachen. Diese Summe sollte frühzeitig angespart oder im Todesfall mithilfe einer Sterbegeldversicherung bereitgestellt werden. Wir empfehlen sich rechtzeitig Angebote von Bestattern, Friedhofsgärtnern und Steinmetzen einzuholen. 

Wenn jedoch am Ende eines langen Lebens oder aufgrund einer persönlichen Notlage die finanziellen Reserven aufgezehrt werden, so muss u.U. Sozialhilfe beantragt werden, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Doch keine Sorge: Vorsorge-Verträge, die frühzeitig abgeschlossen wurden, sind vor dem Zugriff durch das Sozialamt in der Regel als sogenanntes „Schonvermögen“ geschützt (nach Sozialgesetzbuch, SGB XII). Auf diese Weise sollen ihnen Mittel erhalten bleiben, die sie für eine angemessene Bestattung festgelegt haben. In solchen Fällen ist grundsätzlich von einem Härtefall im Sinne des § 90 Abs. 3 SGB XII auszugehen. 

Wichtig: Das zur Bestattung angelegte Vermögen muss einer Zweckbindung unterliegen. Dieses ist nur dann der Fall, wenn es in einem Bestattungsvorsorgevertrag und einem Dauergrabpflegevertrag angelegt ist. Auch eine reine Sterbegeldversicherung, die eine Fälligkeit zu Lebzeiten ausschließt, fällt darunter. Der Abschluss einer bloßen Lebensversicherung oder das Anlegen eines Sparbuches reichen hingegen nicht aus. 

Übrigens: Zur Höhe des angemessenen Schonbetrages entscheiden die Kommunen durchaus unterschiedlich. 

Die Kosten für eine Bestattung inkl. Nutzungsgebühren für die ausgewählte Grabart können zwischen 3.000 und 10.000 EUR liegen. Dies ist sehr davon abhängig, wieviel Aufwand für die Gestaltung der Trauerfeier, von Traueranzeigen und für die Bewirtung der Gäste einkalkuliert wird. Lassen Sie sich idealerweise mehrere Angebote von verschiedenen Bestattern erstellen, um vergleichen zu können.

Wir arbeiten regelmäßig mit über 50 Bestattungsunternehmen in Köln und Umgebung zusammen – hier finden Sie eine Übersicht unserer Kooperationspartner.

Verschiedene Arten von Grabstätten

Verschiedene Arten von Grabstätten Ob Urne oder Sarg, namenlose Naturwaldbestattung oder denkmalgeschützte Grabanlage – auf den Kölner Friedhöfen gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Beisetzung. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen…

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