31. März 2023
Verschiedene Arten von Grabstätten
Ob Urne oder Sarg, namenlose Naturwaldbestattung oder denkmalgeschützte Grabanlage – auf den Kölner Friedhöfen gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Beisetzung. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die wichtigsten Grabarten vor.
Die Friedhofssatzung der Stadt Köln sieht verschiedene Arten von Grabstätten für Sargbestattungen und Urnenbeisetzungen vor. Die Grabstätten bleiben grundsätzlich im Eigentum der Stadt Köln. An ihnen können Rechte gemäß der gültigen Gebührensatzung erworben werden.
In einstelligen Grabstätten (Sarg und Urne) darf bis zum Ablauf der Ruhezeit im Normalfall nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Jedoch ist es möglich, in einem einstelligen Wahlgrab eine Sarg- oder zwei Urnenbeisetzungen vorzunehmen.
Unter anderem werden folgende Grabarten angeboten, die wir Ihnen hier in Kürze vorstellen möchten. Bei den einzelnen Grabarten gibt es große Unterschiede in den Möglichkeiten der persönlichen Gestaltung. Hierzu berät Sie gerne Ihr Friedhofsgärtner und Steinmetz.
Wahlgrabstätte
Größe der Grabstätte
(Abweichungen möglich)
Länge: 2,30 m
Breite: 1,20 m
(2-stellig: 2,40 m /
3-stellig: 3,60 m /
usw.)
Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Bestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Auf einzelnen Fluren bestimmter Friedhöfe wird ein Nutzungsrecht für 30 Jahre verliehen. Die Lage des Grabes kann nach den gegebenen Möglichkeiten individuell ausgewählt werden. Ein mehrmaliger Wiedererwerb ist möglich.
Wahlgräbern können auch schon zu Lebzeiten ausgewählt werden.
Diese Einfachgräber können nach Verleihung des Nutzungsrechts auf Antrag durch die Friedhofsverwaltung in Tiefgräber umgewandelt werden, so dass dort dann übereinander zwei Sargbeisetzungen oder im Ausnahmefall eine Sarg- und eine Urnenbeisetzung zulässig sind.
Der Nutzungsberechtigte erhält das Recht zur individuellen Gestaltung der Grabstätte und des Grabmals und verpflichtet sich zugleich zur Pflege der Grabanlage. Die Gestaltung soll so erfolgen, dass die Würde und der Charakter des Friedhofs gewahrt bleiben.
Das Grabbeet muss bei Wahlgrabstätten spätestens 6 Monate nach Erwerb des Nutzungsrechts oder einer Beisetzung angelegt sein.
Wahlgräber bieten die besten Möglichkeiten, eine personenbezogene Grabgestaltung im Andenken an den Verstorbenen umzusetzen. Abhängig von den Standortbedingungen ist eine abwechslungsreiche Bepflanzung nach eigenen Vorstellungen möglich.
Urnenwahlgrabstätte
Größe der Grabstätte
(Abweichungen möglich)
Länge: 1,20 m
Breite: 1,00 m
In Urnenwahlgrabstätten können bis zu 2 Ascheurnen beigesetzt werden. Ansonsten haben Nutzungsberechtigte die gleichen Möglichkeiten wie bei einem Sarg-Wahlgrab.
Patenschaftsgrab
Größe der Grabstätte
individuell
Denkmalgeschützte Grabanlagen
Natürliche und juristische Personen können Patenschaften an denkmalgeschützten Grabanlagen übernehmen. Sie erhalten damit das Recht, unter Verleihung eines Nutzungsrechts, dort beizusetzen. Sie sind im Gegenzug verpflichtet, die Anlage mit Übernahme der Patenschaft in Abstimmung mit der Denkmalbehörde instand zu setzen und zu unterhalten.
Die Nutzungsgebühr wird im Beisetzungsfall für die jeweils in Anspruch genommene Grabstelle erhoben.
Auch die Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG hat Patenschaften an denkmalgeschützten Grabanlagen übernommen. Dort bieten wir im Rahmen eines Dauergrabpflegevertrages Einzelstellen für Urnenbeisetzungen an.
Bestattungsgärten
Größe der Grabstätte
individuell & abhängig vom jeweiligen Konzept der Gärten
alle Infos auf unserer Themenseite der Bestattungsgärten
Kooperationsgräberfelder
Die Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG bietet als Kooperationspartner der Friedhofsverwaltung besonders gestaltete Grabfelder an, die "Bestattungsgärten Köln".
Der Erwerb eines Nutzungsrechts im Bestattungsgarten ist an den Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages für den Zeitraum der Ruhezeit gebunden. Es wird im Rahmen der Dauergrabpflege neben der fachmännischen Pflege jeder einzelnen Grabstelle auch die Instandhaltung der Wegeanlagen und Rahmenbepflanzung in den Bestattungsgärten sichergestellt.
In den "Bestattungsgärten Köln" werden unterschiedliche Gestaltungsvarianten der Grabanlagen harmonisch miteinander in Einklang gebracht. Die verschiedenen Grabmodelle beinhalten immer ein Gesamtpaket aus Grabpflege, Grabmal und städtischen Gebühren und sind preislich abgestuft.
Baumgrabstätte
Größe der Grabstätte
individuell / in Baumnähe
Kennzeichnung:
ca. 30 x 20 cm
Baumbestattungen von Ascheurnen sind an besonders ausgewiesenen Bäumen im Wurzelbereich möglich. Die Beisetzung darf nur in einer biologisch abbaubaren Urne erfolgen. Baumgrabstätten werden auf den von der Friedhofsverwaltung festgelegten Bereichen (zur Zeit nur auf dem Ostfriedhof) angeboten.
In einer Baumgrabstätte können zwei Urnen beigesetzt werden.
Das Nutzungsrecht an Baumgräbern wird für die Dauer von 20 Jahren verliehen. Der Erwerb zusätzlicher angrenzender Baumgräber ist möglich. Jedes Baumgrab kann nach 20 Jahren einzeln verlängert werden.
Die Kennzeichnung der Grabstätte erfolgt durch die Friedhofsverwaltung auf einer im Umfeld des Baumes eingelassenen Keramikplatte von ca. 30 x 20 x 5 cm mit Gravur von Name, Vorname, Geburts- und Sterbejahr.
Das Ablegen von Grabschmuck ist nur anlässlich einer Beisetzung gestattet. Darüber hinaus darf an der Grabstätte in keiner Weise pflegerisch eingegriffen werden, eigene Bepflanzungen sind untersagt. Verwelkte Blumen, Gestecke und Kränze sind spätestens nach vier Wochen zu entfernen.
Naturwaldbestattung (namenlos)
Größe der Grabstätte
unkenntlich
Die Naturwaldbestattung wird ausschließlich in Kombination mit einer in Köln durchgeführten Einäscherung vorgenommen.
Die Urnen werden in einem naturbelassenen Waldstück außerhalb der gestalteten Flächen des Ostfriedhofs und ohne Namensnennung beigesetzt. Ein persönliches Nutzungsrecht wird nicht vergeben.
Weder eine Gedenktafel noch ein gemeinsames Denkmal weisen auf die hier bestatteten Menschen hin. Aus Sicherheitsgründen und zum Erhalt der natürlichen Umgebung ist das Aufstellen von Grablichtern im Naturwald untersagt. Dennoch aufgestellte Grablichter werden umgehend entfernt.
Grabkammer ohne Pflegeverpflichtung
Größe der Grabstätte
(Abweichungen möglich)
Länge: 2,36 m
Breite: 1,00 m
Grabkammern ohne Pflegeverpflichtung sind einstellige Grabstätten für Sargbestattungen, die der Reihe nach belegt werden.
Die Grabkammern sind aus Beton-Fertigteilen hergestellt, die aufgrund der besonderen Bauweise und der optimalen Belüftung unabhängig von der Geologie des Friedhofs eine einheitliche kurze Ruhefrist von 12 Jahren ermöglichen.
Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ohne weitere Bestattung ist auf Antrag für die Dauer von mindestens einem Jahr und höchstens für die Dauer des Erstnutzungsrechts möglich.
Die Gestaltung und Pflege der Grabstätte obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Sie veranlasst die Verlegung einer Basisplatte in der Größe von 65 x 50 cm, die niveaugleich in die Rasenfläche gelegt wird. Nur hierauf darf eine Grabsteinplatte bis zu einer Größe von 35 x 35 cm mit einer Mindeststärke von 10 cm befestigt sowie Grablichter oder Grabschmuck abgelegt werden.
Um eine ordnungsgemäße Grabpflege zu gewährleisten, dürfen außerhalb der Basisplatte keine Gegenstände abgelegt werden. Angehörige haben auf die Gestaltung und Pflege der Grabstätten keinen Einfluss. Holzkreuze werden vorübergehend geduldet und spätestens 3 Monate nach der Beisetzung entfernt.
Urnengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung
Größe der Grabstätte
(Abweichungen möglich)
Länge: 1,00 m
Breite: 1,00 m
10Urnengrabstätten ohne Pflegeverpflichtung sind einstellige Grabstätten für die Beisetzung einer Ascheurne, die der Reihe nach belegt und an denen nur im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit ein Nutzungsrecht zugewiesen wird (i.d.R. 20 Jahre).
Für pflegefreie Urnengräber gelten ansonsten die gleichen Vorschriften wie für Grabkammern ohne Pflegeverpflichtung.
Eine eigene Gestaltung der Grabstätte ist nicht möglich.