Dauergrabpflege-Vorsorge

  Gerade zum Lebensende sollte nichts dem Zufall überlassen bleiben. Immer mehr Bürger erkennen frühzeitig, dass man sich schon zu Lebzeiten viel Ärger und Sorgen ersparen kann, wenn man bereits im Alter zwischen 50 und 60 Jahren über die Reglung auch von Bestattung und Grabpflege nachdenkt.

Erleichterung dank Vorsorge beim Friedhofsgärtner

Mithilfe einer Einmalzahlung aus dem eigenen Vermögen oder etwa einem regelmäßigen Anteil der monatlichen Rente können „Rundum-sorglos-Pakete“ geschnürt werden. Schon zu Lebzeiten werden somit zusätzliche Belastungen für das persönliche Umfeld, insbesondere für die eigene Familie oder nahe stehende Freunde, im Todesfall vermieden.
 

Dauergrabpflege Vorsorge zu Lebzeiten Grabpflegevereinbarung Trauerfall Todesfall

Schön, dass alles geregelt ist!

In einer langfristigen Grabpflegevereinbarung, der so genannten „Dauergrabpflege“, lassen sich die eigenen Wünsche bis ins letzte Detail regeln.

Als Verantwortlicher für die Grabgestaltung und langfristige Grabpflege fühlt sich der Friedhofsgärtner den Kölner Bürgern im Trauerfall besonders verpflichtet. Die qualifizierten Mitgliedsbetriebe der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG sind erfahrene Partner bei der Vorsorge-Beratung und Umsetzung von  Dauergrabpflege-Vereinbarungen. Den ausführenden  Friedhofsgärtner zur Erfüllung der Leistungsvereinbarungen kann der Kunde frei wählen. Ein unabhängiger Kontrolleur der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG überprüft später während der Vertragslaufzeit regelmäßig, ob alle Grabpflegeleistungen fachmännisch ausgeführt werden.

 

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