Urnenwahlgrabstätten
Größe der Grabstätte (Abweichungen möglich)
Länge 1,20 m
Breite 1,00 m
In Urnenwahlgrabstätten können bis zu 2 Ascheurnen beigesetzt werden. Ansonsten haben Nutzungsberechtigte die gleichen Möglichkeiten wie bei einem Sarg-Wahlgrab.
(Quelle: Friedhofssatzung der Stadt Köln; Stand: 18.12.2008)
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